AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Soccer Förder Akademie kurz genannt hier "SFA" und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Anmeldungen zum Trainingsbetrieb sind nur dann gültig, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SFA anerkennt. Mit dem Abschicken des Formulars auf der Internetseite oder mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anmeldung

1. Die Anmeldung zum Trainingsbetrieb der SFA erfolgt über ein handschriftlich ausgefülltes Formular oder dem Online-Buchungsformular auf "www.soccerfoerderakademie.de"
2. Die Anmeldungen gelten für den Kunden als verbindlich. Mit dem Versand der Rechnung erklärt die SFA die rechtsgültige Annahme der Anmeldung.

Trainings-/Veranstaltungsorte

Der jeweilige Trainingsstandort wird individuell mit dem Kunden nach Anmeldung abgestimmt. Die grundsätzliche zur Verfügung stehenden Trainingsorte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite www.soccerfoerderakademie.de. Witterungsbedingte Änderungen und das Ausweichen auf andere Trainingsorte sind möglich und werden rechtzeitig angekündigt. Die Leistungen der SFA ergeben sich aus den vom Kunden beantragten Abonnements. Ein rechtlicher Anspruch auf Zusatzleistungen, die durch unsere Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden, besteht bei Abschluss eines Abonnements nicht. Die SFA behält sich Änderungen vor.

Durchführung der Trainingseinheiten

1. Die Trainingseinheiten erfolgen zum festgelegten Termin und dauern in der Regel 2 Stunden (120 Minuten).
   Mögliche Änderungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
2. Das Training findet bei einem der von der SFA angestellten Trainer statt.
3. Die SFA behält sich Terminänderungen aufgrund schwerwiegender Gründe, schlechter Witterung oder anderer maßgeblicher Umstände vor.
4. Eine Absage am Trainingsbetrieb durch den Kunden muss spätestens am Vortag erfolgen, wenn dem nicht kurzfristig aufgetretenen                      gesundheitlichen Gründen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten können leider nicht nachgeholt werden,
    auch nicht bei rechtzeitiger Absage des Teilnehmers.
5. Die Trainingseinheiten finden ausschließlich außerhalb der Schulferien statt.
6. An gesetzlichen Feiertagen findet das Training nicht statt.
7. In den Wintermonaten wird ebenfalls an den einzelnen Standorten trainiert. Kann das Training aufgrund schlechter Witterungsbedingungen      nicht stattfinden, wird das Training in eine nahe gelegene Sporthalle verlegt. Ist dies ebenfalls nicht möglich wird das Training                                  schnellstmöglich an einem anderen Termin nachgeholt. Diesen Termin gibt die SFA rechtzeitig bekannt.

Laufzeit für das Förder-Training

Mit dem Trainingskurs kann jederzeit begonnen werden.
1. Mit der Anmeldung zur monatlichen Mitgliedschaft, kann der Teilnehmer jeweils einen Monat (abzgl. Ferien & Feiertagen) am Training teilnehmen. Der begonnene Monat wird anteilig zu je stattfindender Trainingseinheit zu 1/4 von der Kursgebühr berechnet.

Kündigung/Beendigung

Die Beendigung der Beitragszahlung ist schriftlich der SFA unter der Anschrift George Manolis, Rolandstr. 9, 33615 Bielefeld oder per Mail an die info@soccerfoerderakademie.de mitzuteilen.  

1. Die Beendigung/Kündigung ist jeweils zum Ende eines Quartals möglich. z. B. (Jan-März, April-Juni, Juli-Sept, Okt.-Dez.)
2. Der erste Monat ist kostenpflichtig und gilt als Probemonat. Hier ist eine fristlose Kündigung zum Ende des Probemonats jederzeit möglich.
3. Die SFA hält sich frei einen laufenden Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats mit seinem Vertragspartner zu kündigen.
4. Zieht der Teilnehmer mehr als 50 Kilometer zusätzlich zum vereinbarten Trainingsstandort im Vergleich zum jetzigen Wohnort weg, gewährt      die SFA  ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monat.
5. Wechselt der Teilnehmer den Verein und kann dieser aufgrund der neuen Trainingstage nicht mehr am Trainingsbetrieb der SFA teilnehmen,        weil die Trainingszeiten miteinander kollidieren, gewährt die SFA ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.


Ausfall von Trainingseinheiten

1. Kann das Training aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht stattfinden, wird das Training in eine nahe gelegene Sporthalle verlegt.      Ist dies ebenfalls nicht möglich, wird das Training schnellstmöglich an einem anderen Tag nachgeholt. Die entsprechenden Nachhol-Termine       gibt die SFA rechtzeitig bekannt.
2. Eine Absage am Trainingsbetrieb durch den Teilnehmer oder dessen Eltern muss spätestens am Vortag erfolgen, wenn dem nicht kurzfristig        aufgetretenen gesundheitlichen Gründen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten (wg. Krankheit oder                            persönlicher Verhinderung) können leider nicht nachgeholt werden. Sollte eine längere Verhinderung anstehen, durch z. B. eine                                schwerwiegende Verletzung oder anderen privaten Umständen, kann der laufende Vertrag für den anberaumten Zeitraum stillgelegt werden.        Diese Stilllegung kann beantragt werden, wenn ein Ausfall von mehr als zwei Trainingseinheiten am Stück abzusehen ist.
3. Ausfall durch eine geringe Teilnehmerzahl erfolgt nicht. Auch dann nicht, wenn zu Trainingsbeginn nur ein Teilnehmer am Training                          teilnehmen kann. Kann in diesem Fall kein Gruppen-Training erfolgen, erhält dieser Teilnehmer eine Einzelstunde ohne Aufpreis.
4. Ist der Trainingsstandort anderweitig belegt (z.B. durch ein Spiel des Heimatvereins), wird das Training als Athletik-/ Koordinationseinheit          durchgeführt. Ist dies ebenfalls nicht möglich, wird das Training schnellstmöglich an einem anderen Tag nachgeholt. 
5. Wird das Training durch die SFA abgesagt (z.B. Krankheitsbedingt oder private Gründe) wird das Training ebenfalls schnellstmöglich an                einem anderen Tag oder am Ende der Laufzeit nachgeholt.

Zahlung

1. Von der SFA erhobene Kursgebühren sind bis zum 03. eines jeden Monats fällig. Verspätete Zahlungen können dazu führen, dass der Teilnehmer nicht zum Trainingsbetrieb zugelassen wird.


Widerrufsbelehrung

Für Abonnementverträge, bei denen der Wert des Abonnements 200 € übersteigt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. In diesem Fall kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wenn jedoch in der Widerrufsfrist die angebotenen Trainingseinheiten auch nur zum Teil angenommen wurden, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

Der Widerruf ist schriftlich per Einschreiben an folgende Adresse zu senden:

George Manolis
Rolandstr. 9
33615 Bielefeld
oder per Mail an die info@soccerfoerderakademie.de 

Teilnehmerzahl

1. Die  SFA steht es frei, Trainingseinheiten mit weniger als drei Teilnehmern rechtzeitig abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen. In der       Regel erfolgt Absatz 3 „Ausfall von Trainingseinheiten“.
2. Die Teilnehmerzahl ist im Gruppentraining auf 20 Teilnehmer pro Gruppe begrenzt.

Haftung  

1. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass der Trainings-Teilnehmer sportlich voll belastbar sowie kranken- und                   haftpflichtversichert ist. Es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Vermieter des Veranstaltungsortes und der SFA.
2. Die SFA  bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, vom Vertrag                        zurücktreten. Die SFA haftet für die sorgfältige Auswahl der Trainer und Veranstaltungsorte. Weder der Vermieter des Veranstaltungsortes,            noch die SFA haften für den Verlust von verlorenen Ausrüstungsgegenständen, persönlichen Sachen, Bargeld und sonstigen Wertsachen.
3. Die Erziehungsberechtigten des Trainings-Teilnehmers oder der Teilnehmer selbst, haften für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten            Schäden des Teilnehmers.
4. Die SFA behält sich vor, Trainings-Teilnehmer vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Trainer nicht befolgen        oder andere Teilnehmer gefährden.

Bild- und Filmrechte

Mit der Anmeldung bei der SFA erklärt sich der Kunde einverstanden, dass von der SFA angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor, während oder nach den Trainingseinheiten ohne zeitliche Einschränkung auf der eigenen Homepage „www.soccerfoerderakademie.de" zu veröffentlichen oder auch zu Werbezwecken nutzen zu dürfen. Sollte dies nicht gewünscht werden, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten, bzw. des Teilnehmers vor der Veröffentlichung der Bilder.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zur Anmeldung, zur Durchführung der Trainingseinheiten und zur Beitragsabrechnung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die SFA bestätigt, dass diese Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Stand: 01.11-2019

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